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BFSG-konform

BFSG-konform

Was versteht man unter BFSG-konform?

Der Begriff „BFSG-konform“ bezieht sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das in Deutschland ab Juni 2025 für digitale Produkte und Dienstleistungen gilt. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) um und verpflichtet Unternehmen, ihre Software, Websites, Apps und andere digitale Lösungen barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten haben müssen.

Typische Softwarefunktionen im Bereich „BFSG-konform“:

Beispiele für „BFSG-konform“:

 

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