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DAC 6 Fälle

Was versteht man unter DAC 6 Fälle?

DAC 6 bezieht sich auf die EU-Richtlinie zur obligatorischen Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen, die unter bestimmten Umständen als steuerlich vorteilhaft angesehen werden und möglicherweise die Steuervermeidung oder -umgehung begünstigen. Die Richtlinie verpflichtet Steuerpflichtige und Berater, solche Gestaltungen zu melden, die bestimmte Kriterien erfüllen. "DAC 6 Fälle" sind spezifische Situationen oder Transaktionen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen und gemeldet werden müssen.

Typische Softwarefunktionen im Bereich "DAC 6 Fälle":

  1. Erfassung und Verwaltung von Fällen: Die Software ermöglicht die Erfassung und Verwaltung der relevanten Informationen zu DAC 6 Fällen, einschließlich der Transaktionsdetails und beteiligten Parteien.
  2. Kriterienprüfung: Automatische Prüfung, ob eine Transaktion die Kriterien erfüllt, die eine Meldung gemäß DAC 6 erforderlich machen.
  3. Meldungs- und Berichterstellung: Erstellung und Übermittlung der erforderlichen Meldungen an die zuständigen Steuerbehörden, einschließlich der Einhaltung von Fristen und Formatvorgaben.
  4. Dokumentation und Archivierung: Sicherstellung der umfassenden Dokumentation aller relevanten Informationen und Kommunikation für Audit-Zwecke und rechtliche Nachweise.
  5. Risikobewertung und Analyse: Analyse und Bewertung der Risiken und potenziellen Auswirkungen von DAC 6 Fällen auf die steuerliche Situation des Unternehmens.
  6. Automatisierte Benachrichtigungen: Automatische Benachrichtigungen und Erinnerungen zu wichtigen Fristen und Anforderungen im Zusammenhang mit der DAC 6 Meldung.
  7. Integration mit Steuer- und Compliance-Systemen: Verknüpfung der DAC 6 Daten mit bestehenden Steuer- und Compliance-Systemen zur Sicherstellung der Konsistenz und Vollständigkeit der Informationen.

Beispiele für „DAC 6 Fälle“:

  1. Komplexe Finanzierungsstrukturen: Eine Unternehmensgruppe nutzt eine komplexe Finanzierungsstruktur, um Steuervergünstigungen zu erhalten, die gemeldet werden müssen.
  2. Grenzüberschreitende Lizenzgebühren: Die Zahlung von Lizenzgebühren an ein verbundenes Unternehmen in einem Niedrigsteuerland, die als DAC 6 meldepflichtig angesehen wird.
  3. Steuerlich vorteilhafte Transaktionen: Eine Struktur, bei der ein Unternehmen Gewinne in ein Land mit niedrigeren Steuersätzen verschiebt, um die Steuerlast zu minimieren.
  4. Verbundene Unternehmen mit Steuervergünstigungen: Die Nutzung einer Gestaltung durch verbundene Unternehmen, die durch DAC 6 als steuerlich vorteilhaft eingestuft wird und gemeldet werden muss.
  5. Steuerliche Umstrukturierungen: Eine Unternehmensumstrukturierung, die signifikante steuerliche Vorteile bietet und die Kriterien für die Meldung gemäß DAC 6 erfüllt.

 

Die Funktion / Das Modul DAC 6 Fälle gehört zu:

Steuern und Abgaben

Softwarelösungen mit Funktion bzw. Modul DAC 6 Fälle:

U² Modul - DAC7