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Datenübermittlung nach § 301

Was versteht man unter Datenübermittlung nach § 301?

Der Begriff "Datenübermittlung nach § 301" bezieht sich auf den elektronischen Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, wie er im § 301 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) geregelt ist. Dieser Datenaustausch dient der Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen und ambulanten Behandlungen in Krankenhäusern.

Typische Softwarefunktionen im Bereich "Datenübermittlung nach § 301":

  1. Datenerfassung: Automatische Erfassung von Patientendaten, Diagnosen, Prozeduren und Abrechnungsinformationen.
  2. Datenverschlüsselung: Sichere Verschlüsselung der zu übermittelnden Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
  3. Datenvalidierung: Überprüfung der Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit vor der Übermittlung.
  4. Datenübertragung: Elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten an die zuständigen Krankenkassen.
  5. Fehlerprotokollierung: Aufzeichnung und Verwaltung von Übertragungsfehlern und Rückmeldungen der Krankenkassen.
  6. Berichtgenerierung: Erstellung von Statistiken und Berichten über die übermittelten Daten.

Beispiele für "Datenübermittlung nach § 301":

  1. Übermittlung von Aufnahme- und Entlassungsdaten eines Patienten.
  2. Übertragung von Diagnosen und durchgeführten medizinischen Prozeduren.
  3. Übermittlung von Verlegungsinformationen zwischen Krankenhausabteilungen.
  4. Übertragung von Abrechnungsdaten für erbrachte Leistungen.
  5. Übermittlung von Daten zu ambulanten Behandlungen im Krankenhaus.
  6. Übertragung von Informationen zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Funktion / Das Modul Datenübermittlung nach § 301 gehört zu:

Gesundheitswesen und Medizin

Softwarelösungen mit Funktion bzw. Modul Datenübermittlung nach § 301: