DEÜV-Meldungen sind Meldungen, die gemäß den Bestimmungen der Datenübermittlungsverordnung (DEÜV) an die Träger der Sozialversicherung übermittelt werden müssen. Diese Meldungen enthalten Informationen über Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitszeiten, Gehälter und andere relevante Daten von Arbeitnehmern.
Datenimport: Möglichkeit zum Importieren von Mitarbeiterdaten aus verschiedenen Quellen wie Personalverwaltungssystemen oder Excel-Tabellen.
Datenerfassung: Erfassung und Pflege von Mitarbeiterdaten, einschließlich persönlicher Daten, Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitszeiten und Gehaltsinformationen.
Meldungserstellung: Automatisierte Erstellung von DEÜV-Meldungen gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften.
Plausibilitätsprüfung: Überprüfung der eingetragenen Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit, um Fehler bei der Übermittlung zu vermeiden.
Verschlüsselung und Datenübermittlung: Sichere Verschlüsselung und Übermittlung der DEÜV-Meldungen an die zuständigen Behörden oder Sozialversicherungsträger.
Fehlermanagement: Identifizierung und Behebung von Fehlern oder Inkonsistenzen in den DEÜV-Meldungen vor der Übermittlung.
Protokollierung und Archivierung: Protokollierung aller durchgeführten Meldungen und Archivierung von Übermittlungsprotokollen für rechtliche Zwecke und Revisionen.