Die Forderungszession bezeichnet die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionar). Dabei tritt der ursprüngliche Gläubiger seine Forderung gegen einen Schuldner an den neuen Gläubiger ab. Dieser Vorgang wird durch eine schriftliche Vereinbarung, die sogenannte Zessionsvereinbarung, formalisiert. Nach der Zession ist der Zessionar berechtigt, die geschuldete Leistung vom Schuldner einzufordern.