Die "GoBD" steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Es handelt sich um eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen in Deutschland, die die rechtlichen Anforderungen für die elektronische Buchführung und Datenverarbeitung festlegt. Die GoBD legen fest, wie elektronische Geschäftsvorfälle zu erfassen, zu verarbeiten, zu speichern und aufzubewahren sind, um die Unveränderlichkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit der Buchführungsdaten sicherzustellen.