Was versteht man unter Interessenabwägung?
Der Begriff "Interessenabwägung" bezieht sich auf einen rechtlichen Prozess, der in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert ist. Bei der Interessenabwägung geht es darum, zwischen den berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten und den Interessen oder Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person abzuwägen. Dieser Prozess ist besonders relevant, wenn personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden, z.B. bei der Nutzung von Daten für Direktmarketing.
Typische Softwarefunktionen im Bereich "Interessenabwägung":
- Abwägungsdokumentation: Unterstützung bei der systematischen Dokumentation des Abwägungsprozesses, inklusive der Begründung für die Entscheidung.
- Risikobewertung: Analyse der potenziellen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen und der möglichen Maßnahmen zur Risikominimierung.
- Vorlagen- und Checklistenmanagement: Bereitstellung von Vorlagen und Checklisten zur standardisierten Durchführung der Interessenabwägung.
- Automatisierte Abwägungstests: Tools zur Simulation und Bewertung von Abwägungsszenarien, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen.
- Rechtskonformitätsprüfung: Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen durch automatisierte Prüfungen und Validierungen der Abwägungsprozesse.
- Versionierung und Nachvollziehbarkeit: Speicherung und Versionierung von Abwägungsentscheidungen zur späteren Überprüfung und Audits.