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Kurzarbeiternachweis

Was versteht man unter Kurzarbeiternachweis?

Der Begriff "Kurzarbeiternachweis" bezieht sich auf die Dokumentation und den Nachweis der Kurzarbeit für jeden betroffenen Arbeitnehmer. Er dient als Grundlage für die Berechnung und Beantragung des Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit und enthält detaillierte Informationen über die reduzierte Arbeitszeit und den damit verbundenen Lohnausfall.

Typische Softwarefunktionen im Bereich "Kurzarbeiternachweis":

  1. Arbeitszeiterfassung: Automatische Erfassung und Berechnung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden während der Kurzarbeit.
  2. Lohnberechnung: Ermittlung des reduzierten Lohns basierend auf der Kurzarbeitszeit.
  3. Kurzarbeitergeld-Kalkulation: Berechnung des Kurzarbeitergeldes gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
  4. Berichterstellung: Generierung von Nachweisen und Berichten für die Agentur für Arbeit.
  5. Mitarbeiterportal: Bereitstellung individueller Kurzarbeiternachweise für Mitarbeiter.
  6. Datenexport: Schnittstellen zur Übermittlung der Kurzarbeiterdaten an die Agentur für Arbeit.

Beispiele für "Kurzarbeiternachweis":

  1. Monatlicher Stundennachweis: Auflistung der täglichen Ist- und Soll-Arbeitszeiten eines Mitarbeiters.
  2. Lohnabrechnung mit Kurzarbeit: Detaillierte Darstellung des regulären Lohns und des Kurzarbeitergeldes.
  3. Summenliste: Zusammenfassung der Kurzarbeiterdaten aller betroffenen Mitarbeiter für einen Abrechnungszeitraum.
  4. Einzelnachweis: Individueller Kurzarbeiternachweis für einen bestimmten Mitarbeiter und Monat.
  5. Abteilungsübersicht: Darstellung der Kurzarbeit nach Abteilungen oder Kostenstellen.
  6. Jahresübersicht: Kumulierte Darstellung der Kurzarbeit eines Mitarbeiters über das gesamte Jahr.

Die Funktion / Das Modul Kurzarbeiternachweis gehört zu:

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