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Meldung an Berufsgenossenschaften

Was versteht man unter Meldung an Berufsgenossenschaften?

Die Meldung an Berufsgenossenschaften bezieht sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung von Informationen durch Unternehmen an die Berufsgenossenschaften (BG). Diese Informationen umfassen insbesondere die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, deren Arbeitszeiten sowie die Löhne und Gehälter. Diese Meldungen sind notwendig, um den Versicherungsschutz der Mitarbeiter im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sicherzustellen und die entsprechenden Beiträge zu berechnen.

Typische Funktionen einer Software im Bereich "Meldung an Berufsgenossenschaften"

  1. Automatisierte Datenerfassung: Erfassung und Verwaltung der notwendigen Mitarbeiterdaten wie Name, Geburtsdatum, Tätigkeitsbereich und Gehalt.
  2. Meldungserstellung: Automatische Erstellung der erforderlichen Meldungen basierend auf den erfassten Daten.
  3. Datenübermittlung: Elektronische Übermittlung der Meldungen an die zuständige Berufsgenossenschaft.
  4. Fristenmanagement: Überwachung und Einhaltung von Fristen für die Meldungen an die Berufsgenossenschaften.
  5. Integration mit Lohn- und Gehaltsabrechnung: Nahtlose Integration mit Lohn- und Gehaltsabrechnungssystemen zur Übernahme der relevanten Daten.
  6. Berichterstellung: Generierung von Berichten über die übermittelten Daten und den aktuellen Status der Meldungen.
  7. Historische Datenarchivierung: Archivierung und Verwaltung historischer Meldedaten für zukünftige Referenzen oder Audits.
  8. Fehlerprüfung und Validierung: Überprüfung der Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit vor der Übermittlung.
  9. Benachrichtigungssystem: Benachrichtigungen und Erinnerungen für bevorstehende Abgabefristen und erfolgreiche oder fehlgeschlagene Übermittlungen.
  10. Revisionssicherheit: Sicherstellung der Revisionssicherheit durch umfassende Protokollierung aller übermittelten Daten und Änderungen.

 

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Die Funktion / Das Modul Meldung an Berufsgenossenschaften gehört zu:

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