Was versteht man unter Nachtragsmanagement?
Das Nachtragsmanagement bezieht sich auf die Verwaltung von Vertragsänderungen oder -ergänzungen, die während des Verlaufs eines Projekts auftreten. Dies können zusätzliche Leistungen, Änderungen im Umfang oder Zeitplan, Kostenanpassungen oder andere Vertragsanpassungen sein. Das Nachtragsmanagement zielt darauf ab, diese Änderungen systematisch zu erfassen, zu bewerten, zu genehmigen und zu verwalten, um eine klare Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten sicherzustellen und Konflikte zu minimieren.
Typische Funktionen einer Software im Bereich "Nachtragsmanagement":
- Nachtragsverwaltung: Erfassung und Dokumentation von Vertragsänderungen, einschließlich Änderungen am Leistungsumfang, Zeitplan oder Kosten.
- Workflow-Steuerung: Definieren von Genehmigungs- und Freigabeprozessen für Vertragsänderungen, um sicherzustellen, dass sie angemessen geprüft und genehmigt werden.
- Versionierung: Verfolgung von Änderungen und Erstellung von Versionen von Vertragsdokumenten, um einen transparenten Überblick über den Verlauf von Vertragsänderungen zu gewährleisten.
- Kommunikation: Bereitstellung von Kommunikationstools für die interne und externe Kommunikation über Vertragsänderungen zwischen den Projektbeteiligten.
- Evaluierung und Bewertung: Bewertung der Auswirkungen von Vertragsänderungen auf den Projektumfang, Zeitplan, Kosten und andere relevante Aspekte.
- Genehmigung: Unterstützung bei der Genehmigung von Vertragsänderungen durch entsprechende Projektbeteiligte oder Stakeholder.
- Berichterstattung: Erstellung von Berichten über den Status von Vertragsänderungen, Genehmigungsverläufe, Kostenentwicklung und andere relevante Metriken.
- Audit-Trail: Aufzeichnung von Aktivitäten und Änderungen im Zusammenhang mit Vertragsänderungen für Nachverfolgung und Prüfungszwecke.
- Integration: Integration mit anderen Projektmanagement-Tools, Vertragsmanagement-Systemen oder Unternehmensanwendungen für einen nahtlosen Informationsaustausch.
- Compliance: Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen und Vertragsbedingungen bei der Verwaltung von Vertragsänderungen.