Eine "PCN-Meldung" (Poison Center Notification Meldung) bezieht sich auf die Benachrichtigung an Giftinformationszentren über die Zusammensetzung und Kennzeichnung gefährlicher Gemische gemäß der CLP-Verordnung der Europäischen Union. Die Mitteilungspflicht beruht auf der CLP-Verordnung, Artikel 45. Betroffen sind alle Gemische, die als gesundheitsgefährlich (H3XX) eingestuft sind oder aufgrund physikalischer Wirkungen (H2XX) eingestuft sind.
Typische Funktionen einer Software im Bereich "PCN-Meldung" umfassen:
Automatische Erstellung von PCN: Die Software generiert automatisch die erforderlichen Meldungen an die Giftinformationszentren basierend auf den Informationen über die Zusammensetzung der gemeldeten Gemische.
Datenformatierung: Die Software formatiert die gemeldeten Daten gemäß den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Giftinformationszentren, um eine reibungslose Übermittlung zu gewährleisten.
Integration von Produktdaten: Die Software integriert Produktdaten aus anderen Quellen, wie z.B. Sicherheitsdatenblättern, um die erforderlichen Informationen für die PCN-Erstellung zu erhalten.
Compliance-Überprüfung: Die Software überprüft automatisch, ob die gemeldeten Informationen den geltenden Vorschriften und Richtlinien entsprechen, um die Einhaltung der CLP-Verordnung sicherzustellen.