Die "RAB 31 Mindestanforderungen" legen die Anforderungen an den Inhalt und die Form eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) festlegen. Diese Regeln werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) entwickelt und reflektieren den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.