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Sachbezugswerte

Was versteht man unter Sachbezugswerte?

Unter "Sachbezugswerte" versteht man den geldwerten Vorteil, den ein Arbeitnehmer aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Sachleistungen durch den Arbeitgeber erhält. Diese Werte sind Teil des steuerpflichtigen Einkommens und müssen entsprechend erfasst und versteuert werden. Sachbezüge können verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung, freie oder verbilligte Mahlzeiten, Unterkunft oder andere Sachleistungen.

Typische Funktionen einer Software im Bereich "Sachbezugswerte" sind:

  1. Erfassung und Verwaltung von Sachbezügen:

    • Erfassung aller Sachleistungen, die Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, einschließlich ihrer Art und ihres Wertes.
    • Verwaltung von Informationen über die Nutzung von Dienstwagen, Firmenwohnungen und anderen Sachbezügen.
  2. Bewertung der Sachbezüge:

    • Automatische Berechnung der geldwerten Vorteile basierend auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
    • Berücksichtigung von pauschalen und individuellen Bewertungsvorgaben.
  3. Integration in die Lohn- und Gehaltsabrechnung:

    • Einbindung der Sachbezugswerte in die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.
    • Automatische Anpassung der steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beträge.
  4. Berichterstellung und Dokumentation:

    • Erstellung von Berichten über gewährte Sachbezüge und deren steuerliche Behandlung.
    • Bereitstellung von Dokumentationen für die Prüfung durch Finanzbehörden.
  5. Compliance und Aktualisierung:

    • Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und regelmäßige Aktualisierung der Sachbezugswerte gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
    • Automatische Anpassung an Änderungen in den Steuervorschriften.
  6. Kommunikation mit Mitarbeitern:

    • Information der Mitarbeiter über die gewährten Sachbezüge und deren steuerliche Auswirkungen.
    • Bereitstellung von Übersichten über die erhaltenen Sachbezüge und deren Bewertungen.

Beispiele für „Sachbezugswerte“:

  1. Dienstwagen:

    • Private Nutzung eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Fahrzeugs, dessen Wert nach der 1%-Regelung oder anhand eines Fahrtenbuchs ermittelt wird.
  2. Mahlzeiten:

    • Kostenlose oder verbilligte Verpflegung, die der Arbeitgeber in der Kantine oder durch Essensgutscheine zur Verfügung stellt.
  3. Unterkunft:

    • Bereitstellung einer Unterkunft oder Wohnung durch den Arbeitgeber, deren geldwerter Vorteil nach bestimmten Pauschalwerten bewertet wird.
  4. Firmenhandy:

    • Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Mobiltelefons auch für private Zwecke.

 

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