Was versteht man unter Sozialkassenzulassung GKV- Zertifikat?
Der Begriff "Sozialkassenzulassung zum beleglosen Meldeverfahren bzw. Datenträgeraustausch mittels GKV-Zertifikat" beschreibt die offizielle Zulassung für die elektronische Übermittlung von Sozialversicherungsdaten an die Sozialkassen ohne physische Belege, sowie die Verwendung von Datenträgeraustauschverfahren gemäß den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Das GKV-Zertifikat bestätigt, dass ein Unternehmen die technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt, um Daten sicher und standardisiert elektronisch zu übermitteln.
Typische Softwarefunktionen im Bereich "Sozialkassenzulassung zum beleglosen Meldeverfahren bzw. Datenträgeraustausch mittels GKV-Zertifikat":
- Datenintegration: Integration und Zusammenführung aller relevanten Sozialversicherungsdaten aus verschiedenen Quellen für die elektronische Übermittlung.
- Datenformatierung: Umwandlung der Daten in das vom GKV vorgeschriebene Format für den beleglosen Austausch und den Datenträgeraustausch.
- Zertifikatsmanagement: Verwaltung und Anwendung der GKV-Zertifikate zur Sicherstellung der Compliance mit den gesetzlichen Vorgaben.
- Elektronische Übermittlung: Übertragung der formatierten Daten an die Sozialkassen über sichere und standardisierte Kommunikationswege.
- Fehlerprüfung: Überprüfung auf Fehler oder Unstimmigkeiten in den übermittelten Daten, um die Genauigkeit und Vollständigkeit sicherzustellen.
- Statusverfolgung: Verfolgung des Übermittlungsstatus, einschließlich Empfangsbestätigungen und etwaiger Rückmeldungen von den Sozialkassen.
- Archivierung: Speicherung und Verwaltung der übermittelten Daten für zukünftige Referenz, Prüfungen und gesetzliche Anforderungen.
- Berichterstellung: Erstellung von Berichten über die durchgeführten Datenübertragungen und die Einhaltung der GKV-Vorgaben.