Was versteht man unter Start von Prozessen?
Der Begriff "Start von Prozessen" bezieht sich auf die Initiierung oder den Auslösevorgang von automatisierten Abläufen oder Arbeitsabläufen innerhalb eines Softwaresystems. Dieser Vorgang kann manuell durch einen Benutzer, automatisch durch ein Ereignis oder nach einem festgelegten Zeitplan erfolgen. Prozesse können dabei aus verschiedenen Aufgaben bestehen, die nacheinander oder parallel ablaufen, um bestimmte Geschäftsfunktionen zu erfüllen.
Typische Softwarefunktionen im Bereich "Start von Prozessen":
- Manueller Prozessstart: Möglichkeit für Benutzer, Prozesse manuell zu starten, z.B. durch einen Klick auf eine Schaltfläche in der Benutzeroberfläche.
- Automatischer Prozessstart: Auslösen von Prozessen basierend auf vordefinierten Ereignissen, wie dem Eingang einer Bestellung oder der Genehmigung eines Dokuments.
- Zeitgesteuerter Prozessstart: Planung und Auslösung von Prozessen zu festgelegten Zeiten oder Intervallen, z.B. tägliche Backups oder monatliche Berichterstellung.
- Bedingter Prozessstart: Initiierung eines Prozesses nur unter bestimmten Bedingungen, z.B. wenn bestimmte Kriterien in den Daten erfüllt sind.
- Prozess-Trigger: Definierung von spezifischen Triggern oder Ereignissen, die einen Prozess starten, z.B. das Erreichen eines bestimmten Lagerbestands.
- Prozessüberwachung: Funktionen zur Überwachung und Verwaltung laufender Prozesse, um sicherzustellen, dass sie korrekt ausgeführt werden und Eingreifen bei Bedarf zu ermöglichen.