Heidenheim, 09.11.2022 - Darf ich dies oder darf ich das? Bestimmt haben Sie sich auch schon oft die Frage gestellt, was Sie tun dürfen und was nicht, wenn es um den Datenschutz geht. Fragen zum Beispiel: Wo, wie lange und darf ich bestimmte personenbezogene Daten überhaupt speichern, wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen, benötige ich eine Datenschutzerklärung, welche Datenschutzrichtlinien und welche Datenschutzbestimmungen sind für mich relevant, was ist im Datenschutzgesetz überhaupt geregelt und wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit? Im nachfolgenden Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei Ihrer täglichen Arbeit im HR beim Datenschutz achten müssen.
Nähern wir uns dem Begriff Datenschutz zunächst ganz allgemein. Prinzipiell wird darunter der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor missbräuchlicher Weiterverarbeitung sowie das persönliche Recht von Selbstbestimmung Ihrer Daten verstanden. Dabei ist beim Datenschutz nicht nur der Schutzcharakter entscheidend, sondern auch, dass Sie selbst verfügen und entscheiden können, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert und an wen diese gehen oder eben nicht. Mit anderen Worten: Gemäß dem Datenschutzgesetz sind Sie der König oder die Königin Ihrer Daten und wenn Sie nicht Ihr okay für die Weiterverarbeitung dieser geben, darf auch niemand anderes damit arbeiten. Der stete Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und der Schutz Ihrer Privatsphäre ist demnach das A und O beim Datenschutz. Hierunter fallen beispielsweise Daten wie Ihr eigener Name, Ihre Telefonnummer, Ihre Anschrift und vieles mehr.
Nicht nur im privaten Umfeld, sondern ganz besonders auch und gerade im Personalwesen begleitet HR-Verantwortliche das Thema Datenschutz. Das ist nicht verwunderlich, denn schließlich arbeiten Personalverantwortliche tagtäglich mit einer Reihe sensibler sowie personenbezogener Daten.
Dabei sehen Unternehmen sich immer wieder mit folgenden Fragen konfrontiert:
Dabei ist hervorzuheben, dass der Datenschutz in Europa eine herausragende Rolle genießt. Das liegt vor allem daran, dass durch die EU Datenschutzgrundverordnung in erster Linie keine Daten, sondern Grundrechte und hier allem voran das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt werden. Sie erinnern sich an das Beispiel vom Anfang dieses Beitrags, dass Sie der König oder die Königin Ihrer Daten sind und dass Sie wie jeder gute König und jede gute Königin die Macht haben, selbst zu entscheiden, was mit Ihren Besitztümern passiert? Mit anderen Worten: Sie und nur Sie entscheiden darüber, was, wann und wen Sie etwas preisgeben wollen. Jede Datenverarbeitung, die dabei nicht durch Gesetz oder durch Ihre Einwilligung im Vorfeld geregelt ist, stellt nicht nur eine grobe Datenschutz-, sondern vielmehr auch eine Grundrechtsverletzung dar.
So viel zur Frage, weshalb der Datenschutz in Europa eine so große Bedeutung hat. Doch nun zum Thema, worauf beim Datenschutz im Personalwesen besonders der Fokus gelegt werden muss. Der Datenschutzexperte Prof. Dr. jur. Lüdemann, sieht dabei vor allem bei drei Bereichen HR-Verantwortliche in der Pflicht das Datenschutzrisiko zu minimieren:
Doch der Reihe nach. Denn zuallererst stellt sich die Frage, wie Unternehmen genau diese drei Themenblöcke datenschutzkonform behandeln und wie dabei am besten den Datenschutzrichtlinien entsprochen wird.
Beim Bewerbermanagement empfiehlt Prof. Dr. jur. Lüdemann die Bewerbungsprozesse soweit wie möglich zu digitalisieren. Am besten unter dem Einsatz einer Bewerbermanagement Software. Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit mithilfe stabiler digitaler Prozesse das Bewerbungsverfahren online auszugestalten und mithilfe eines Bewerberportals auf der eigenen Website gewisse Verfahren, bei denen analog in Papierform schnell der Überblick verloren wird, zu automatisieren und so den Datenschutz zu gewährleisten.
Mit einer passenden Software können in den Formularen unterschiedliche Felder für den Bewerber als Eingabe veröffentlich werden, damit auch nur die benötigten Bewerungsdaten aufgenommen werdne. Stichwort: Grundsatz der Zweckbindung beim Datenschutz. Gleichermaßen können automatische Löschfristen eingerichtet und so dem Grundsatz der Datenbegrenzung entsprochen werden. Damit kann sichergestellt werden, das beispielsweise spätestens nach der Stellenbesetzung die Bewerbung und die damit eingereichten personenbezogenen Daten automatisch gelöscht werden. Auch bei der Aufnahme vielversprechender Talente in den firmeneigenen Talentpool macht eine Bewerbermanagement Software vonseiten des Datenschutzes Sinn. Hier können durch das aktive Setzen von Haken im Bewerberportal hinterlegten Check- oder Radioboxen Datenpannen aus dem Weg gegangen werden und das Unternehmen kann seiner durch die DSGVO vorgeschriebenen Beweislastumkehr hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen gerecht werden. Sie wollen die besten Talente für Ihr Unternehmen finden und Ihren Bewerbern das Bewerbungsverfahren so einfach wie möglich gestalten. Vereinbaren Sie gleich jetzt eine Produkt-Demo oder besuchen Sie für weitere Informationen unsere Modulseite zur Persis Bewerbermanagement Software.
Zur Personalaktenführung. Hier empfiehlt der Datenschutzexperte Prof. Dr. jur. Lüdemann aus Sicht des Datenschutzes als Goldstandard die digitale Personalakte. Denn ähnlich wie bei der Bewerbermanagement Software lassen sich im Rahmen der digitalen Personalakte, die von der DSGVO vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen datenschutzkonform umsetzen. Wie genau? Indem Sie unter anderem in der digitalen Personalakte bestimmte Rollen und Berechtigungen für Zugriffe von Mitarbeiter auf bestimmte sensible Datensätze einführen. Ihnen steht hierbei auch die Möglichkeit zu, Zugriffe genau zu protokollieren und damit dem Grundsatz der Integrität und der Vertraulichkeit im Datenschutz Sorge zu tragen. Ebenfalls können Sie bei dieser Gelegenheit Ihren Dokumenten innerhalb der digitalen Personalakte automatische Löschfristen zuweisen und damit der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsprechen. Sie wollen sich den Papierkram endlich vom Hals schaffen und Ihre Personalaktenführung DSGVO konform machen? Klicken Sie hier und vereinbaren Sie gleich jetzt eine Produkt-Demo oder besuchen Sie unsere Modulseite zur Digitalen Personalakte.
Zu guter Letzt ist die Empfehlung Datenpannen eine große Bedeutung beizumessen. Datenpannen passieren sehr häufig im Personalwesen und meistens sind sowohl Datenschutz und Datensicherheit bereits dann in Gefahr, wenn Bilder und Videos von Mitarbeitern gemacht werden und diese nicht datenschutzkonform verarbeitet oder gespeichert werden. Beim Thema Datenpannen gilt es insbesondere drei Kriterien zu beachten:
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