In dieser Infografik zum Thema "Signatursoftware" haben wir Ihnen ausgesuchte Tipps für die Software-Auswahl sowie wichtige Module und Funktionen von Signatursoftware zusammengestellt. Diese Tipps und Funktionen stellen nur einen Auszug aus den umfangreicheren Informationen unserer "Software-Tipps zur Auswahl betrieblicher Software" dar.
Die Bezeichnung “elektronische Signatur” umfasst die rechtlichen Festlegungen aus Gesetzen wie z.B. der eIDAS Verordnung. Der Begriff “digitale Signatur” wird meist nur für die kryptografischen Verfahren, also das technische Prozedere, verwendet. Die Signatursoftware wird dazu eingesetzt, Signaturen zu erstellen und zu prüfen und beispielsweise Dokumente mit Signaturen zu versehen. Diese elektronischen Unterschriften sollen (je nach Anforderung) rechtskräftig und nachvollziehbar sein. Die unterschriebenen Dokumente sollen manipulationssicher sein. Die Authentizität der Signatur muss gewährleistet sein.