KPV (Kapitalanlagen – Planung und Verwaltung) ist fremdwährungsfähig und modular aufgebaut. Die Applikation ist zudem mandantenfähig und kann somit unterschiedliche Unternehmensstrukturen abbilden. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Abbildung des versicherungsaufsichtsrechtlichen Meldewesens. Die automatische Erstellung von Berichten und Anzeigen gemäß Sammelverfügung vom 21.06.2011 (BaFin-Anordnung) bzw. der kapitalanlagerelevanten DÜVA-Nachweisungen erfolgt auf Grundlage der im zertifizierten Nebenbuchhaltungssystem von KPV verwalteten Daten. Über eine Schnittstelle kann eine Übergabe an Ihr Finanzbuchhaltungssystem erfolgen.
KPV befindet sich bei über 40 Kunden in der Versicherungswirtschaft im Echteinsatz (Stand 02/2018).
Mit der KPV-Basisversion können Sie z.B.:
- unterschiedliche Anlageformen in Form einer zertifizierten Nebenbuchhaltung verwalten (gemäß GoBS); dazu zählen auch Darlehen und Hypotheken sowie strukturierte Produkte
- eine Holding-Struktur abbilden
- den Datenaustausch mit MS-Word oder Excel durchführen
- die Daten an Ihr Finanzbuchhaltungssystem automatisiert übergeben
- Zinsabgrenzungen monatlich oder jährlich durchführen
- eine Agio-/ Disagio-Verteilung vornehmen
- Ihre Kapitalanlagen jederzeit bewerten
- den Cash-Flow generieren
- Kapitalanlagen gemäß § 341 b HGB einteilen
- Fonds für aufsichtsrechtliche Meldungen und auch für eigene Analysen durchrechnen
- etc.
Versicherungsaufsicht:
- Kern der KPV-Basisversion ist die automatische Aufbereitung des BaFin-Meldewesens auf Grundlage der in KPV verwalteten Daten:
- verwalten Sie Ihr Sicherungsvermögens regelkonform zum R 07/2016 (VA) (Stichwort: Compliance)
- erstellen Sie Bestands- und Vermögensverzeichnis gemäß R 07/2016 (VA)
- generieren Sie Berichte und Anzeigen gemäß Sammelverfügung vom 21.06.2011 (BaFin):
- Anlage Streuung
- Anlage Fonds
- Anlage Immobilien
- Anlage Beteiligungen
- Anlage Verbundene Unternehmen
- Anlage Rohstoffprodukte
- Anlage ABS/CLN
- Anlage Hedgefonds
- Anlage Mischung (informativ)
- stellen Sie automatisiert die Daten für die DÜVA-Nachweisungen auf Grundlage der Sammelverfügung vom 21.06.2011 (BaFin) und der BerVersV bereit:
- Nw 101
- Nw 670
- Nw 671
- Nw 673
- erstellen Sie den jeweils aktuellen Stresstest gemäß R 1/2004 (VA) und entsprechender BaFin-Verlautbarungen
- melden Sie die Millionenkreditanzeige gemäß KWG automatisiert an die Deutsche Bundesbank
- übertragen Sie die Z4-/Z5-/Z5a- und Z10-Meldung gemäß Außenwirtschaftsverordnung automatisiert an die Deutsche Bundesbank
- drucken Sie die NV-Begleitschreiben und überwachen Sie wichtige Termine
Analysen:
Die KPV-Analysen sind zusätzliche Module. Sie bestehen aus zwei großen Bereichen:
- bereitgestellte Berichte und Analysen
- individuelle Berichte und Analysen durch Nutzung eines Reportgenerators
Mit den vorgefertigten Analysen können Sie z.B.:
- ein Frühwarnsystem als internes Kontroll- und Steuerungsinstrument aus-/aufbauen
- ex post-/ex ante-Betrachtungen durchführen
- Stille Reserven und Stille Lasten anzeigen
- Rendite-Berechnungen durchführen
- Rating-Analysen durchführen
- eine taktische/strategische Asset-Allocation anzeigen
- ein kapitalanlageorientiertes Risikomanagement etablieren
- Fondseinzeltitel über DPG-Schnittstelle und die Fondszusammensetzung über BVI-Schnittstelle importieren
- Kumulrisiken in Fonds aufspüren und die Fonds detailliert analysieren
- eine Liquiditätsplanung durchführen und so die Zahlungsströme kontrollieren
- Zeitwertermittlungen über Zinsstrukturkurven vornehmen, wahlweise mit Spread und Rating Spread
Mit dem zusätzlichen Reportgenerator können Sie eigenständig Berechnungen und Berichte auf Grundlage der in KPV vorhandenen Daten erstellen. Die individuellen Berichte können mit Grafiken und Tabellen versehen werden, um sie adressatengerecht aufbereiten zu können, z.B. als „Vorstandsvorlagen“.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Präsentation in Ihrem oder unserem Hause.
Abkürzungen:HGB: Handelsgesetzbuch
VA: Verfahrensanweisungen
CLN: Credit Linked Notes
BerVersV: Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
Nw: Nachweis
KWG: Gesetz über das Kreditwesen