Seit dem 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft, Teil der EU-DAC7-Richtlinie, das digitale Plattformbetreiber zur Meldung von Einkünften ihrer Nutzer verpflichtet. Es dient vorrangig der Informationsbeschaffung für Finanzbehörden ohne Änderung bestehender Steuergesetze. Gemeldet werden müssen in- und ausländische Anbieter, wobei das BZSt Daten an nationale und EU-Behörden weiterleitet.
Funktionen:
- Erfassung der Daten
Wir vereinfachen Ihnen die Datenlieferung durch zwei Optionen: den Import aus ERP-Systemen oder die Nutzung unseres Excel-Templates. Diese flexiblen Methoden erleichtern die Vorbereitung und Übermittlung der Daten an uns, indem sie an verschiedene Bedürfnisse angepasst sind.
- TIN- und VAT-Prüfung
Die Gültigkeitsprüfung von TIN- und USt-ID-Nummern ist entscheidend für Datenkonsistenz. Durch die Validierung wird die Authentizität und Korrektheit der Daten bestätigt, was essenziell für die Einhaltung regulatorischer Vorgaben und die Minimierung von Fehlern ist.
- XML-Konvertierung
Die Umwandlung erfasster Daten in das vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geforderte XML-Format wird durch das DAC7 Tool automatisiert. Dies sichert eine korrekte und vollständige Übermittlung, indem es den Konvertierungsprozess vereinfacht und Fehler minimiert.
- Validierung
Durch die Validierung der XML-Daten gegen das BZSt XML-Schema wird sichergestellt, dass die Datenstruktur den Anforderungen entspricht. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Genauigkeit und Vollständigkeit der Übermittlung zu garantieren, indem er die Einhaltung der Vorgaben prüft.
- Meldung ans BZSt
Zuletzt erfolgt die Übermittlung der Daten ans BZSt. Zur Sicherstellung der Transparenz und Bestätigung der erfolgreichen Datenübertragung wird ein detailliertes Übermittlungsprotokoll bereitgestellt, das die Einhaltung aller Vorgaben dokumentiert.
Abkürzungen:BZSt: Bundeszentralamt für Steuern