Seit dem 1.07.2020 gibt es eine Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Nutzer und Intermediäre müssen grenzüberschreitende Steuergestaltungen aber bereits seit dem 25. Juni 2018 überwachen. Die Gestaltung muss innerhalb von 30 Tagen nach "Bereitstellung der Gestaltung" an das BZSt gemeldet werden. Dieser Meldeprozess lässt sich effizient mit dem IT-Tool U2 DAC6 Modul abbilden.
Die webbasierte Softwarelösung Universal Units DAC 6 unterstützt Steuerkanzleien, Berater und internationale Unternehmen bei der Erfassung, Qualifizierung und Einreichung von meldepflichtigen Steuergestaltungen nach EU-Recht.
Hauptfunktionen:
Supportfunktionen:
weitere Vorteile und Features
Das U2 DAC6 Modul erlaubt eine bessere Collaboration von mehreren Akteuren an einem DAC6 Fall.
Fordern Sie noch heute eine Testversion an und überzeugen Sie sich selbst von der effizienten Funktionalität des DAC6 Moduls!
Projekt Nr.: 23/3114
Ausschreibung bis: Beendet
Wir entwickeln und vertreiben Software und bieten begleitende Dienstleistungen an. ... mehr