Unterweisung Verhalten im Brandfall
Mitarbeiter müssen regelmäßig zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswege und Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Dies sieht § 10 und § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 als Pflichten für den Arbeitgeber vor. Diese Unterweisungen müsse selbstverständlich ordnungsgemäß dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden.
Auf Grundlage der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ aufbereiteten Inhalte lassen sich diese Themen sicher und einfach an die Mitarbeiter vermitteln. Hierfür gibt es die "Unterweisung: Verhalten im Brandfall"
Die Premium Edition besteht aus herunterladbarer Software mit Selbstlernmodulen.
Dies hat folgende Vorteile:
- Zeitsparend: Keine Recherche, kein Vorbereitungsaufwand, kein Vortragsstress - alle Inhalte der ASR A2.2 sowie weitere Regelungen sind sofort einsatzbereit.
- Praktisch: Mit Hilfe individueller Videos können Sie jedem Teilnehmer Ihre spezifischen Anforderungen wirkungsvoll vermitteln!
- Rechtssicher: Für den Nachweis der Unterweisungen stehen Ihnen druckfertige Dokumentvorlagen zum Unterschreiben zur Verfügung.
- Einfach: Dank dem Modul Selbstunterweisung ist eine mühsame Planung und Koordination von Terminen nicht mehr nötig. Sie können genau bestimmen, welche Themen behandelt und geprüft werden müssen. Zusätzlich bietet die Software die Möglichkeit der Erfolgskontrolle. Anschließend erhält jeder Mitarbeiter einen individuellen druckfähigen Nachweis, dass er das Schulungsmaterial erhalten und verstanden hat.
Auszug aus den Inhalten
Abkürzungen:DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
ASR: Technischen Regeln für Arbeitsstätten
inkl.: inklusive
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