Besucher aus einem Nicht-EU-Land brauchen meist Visa, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Oftmals ist es jedoch gängige Praxis, dass diesen BesucherInnen nur dann ein Visum ausgestellt wird, wenn ein im Inland lebender Gastgeber die Kosten für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland übernimmt. Das bedeutet, dass GastgeberInnen die Verpflichtung eingehen, für Ihre Gäste die Kosten des Lebensunterhalts sowie gemäß §§ 82 bis 84 AusIG die Ausreise- oder Rückreisekosten zu übernehmen. Zumindest wenn es dem ausländischen Besucher unmöglich ist, diese Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall muss beim zuständigen Bürgeramt oder der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung eingereicht werden. Mit der Software VisitVIS wird deren Bearbeitung wesentlich vereinfacht.
Bürgerämter und Ausländerbehörden profitieren bei dieser datenbankgestützten Anwendung von einer praxisnahen Funktionsweise, einer überschaubaren und einfachen Bedienung sowie die unkomplizierte Einbindung in bereits bestehende Systeme. VisitVIS wurde speziell für die vereinfachte Bearbeitung derartiger Verpflichtungserklärungen entwickelt, welche für die Erteilung von Visa an BesucherInnen aus dem Ausland notwendig sind. Schlussendlich verkürzen sich damit die Bearbeitungszeiten, sodass MitarbeiterInnen entlastet, Ressourcen gespart werden und GastgeberInnen sowie BesucherInnen keine unnötigen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
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