Adressdatenbanken umfassen in der Regel öffentlich zugängliche Daten z.B. von Unternehmen aber auch von Privatpersonen. Öffentlich zugänglich sind Adressdaten beispielsweise über das Impressum von Internetauftritten. Für die Verwendung von Adressdaten muss allerdings laut Datenschutzgrundverordnung ein "berechtigtes Interesse" (insbesondere ist hier das Direktmarketing in der DSGVO erwähnt) vorliegen.
Die Adressdaten können folglich im Rahmen des Direktmarketings benutzt werden, um gezielt Neukunden zu gewinnen. Nach der DSGVO sind allerdings umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten zu berücksichtigen.
Beachten Sie bitte auch die aktuelle Marktübersicht der Softwarelösungen und Erklärungen zum Thema Adressdatenbanken |
Typische Funktionen für Adressdatenbanksoftware:
Ergänzend zu den allgemeinen Kriterien zur Bewertung von Software in den vorangegangenen Abschnitten haben wir hier spezifische Kriterien für die Bewertung von Telefon- und Adressen-Software aufgeführt.
1 | E-Mail Kommunikation - Rechtliche Aspekte, aufgerufen am 14.09.2017 |
2 | Newsletter rechtssicher erstellen und versenden, aufgerufen am 14.09.2017 |
3 | Zur Überprüfung der vertragskonformen Verwendung der Daten haben Adressverlage oft sogenannte Dummies in die Daten integriert. |