Software-Tipps

BITV 2.0 - EN 301 549


Was ist BITV 2.0?

Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0) ist eine deutsche Verordnung, die die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen regelt. Sie basiert auf der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und setzt die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA um.

Wichtige Inhalte der BITV 2.0:

  • Geltungsbereich: Gilt für Websites, mobile Anwendungen und elektronische Verwaltungsverfahren öffentlicher Stellen in Deutschland.

  • Barrierefreiheitsanforderungen: Orientiert sich an den WCAG 2.1 (Level AA).

  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Öffentliche Stellen müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.

  • Feedback-Mechanismus: Nutzer müssen Barrieren melden können.

  • Durchsetzungsverfahren: Beschwerdemöglichkeit bei der Durchsetzungsstelle.

Wer ist betroffen?

  • Behörden und öffentliche Einrichtungen des Bundes und der Länder

  • Kommunale Verwaltungen

  • Bestimmte Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen

Umsetzungspflichten:

  • Neue Websites: Müssen seit dem 23. September 2019 barrierefrei sein.

  • Ältere Websites: Müssen seit dem 23. September 2020 barrierefrei sein.

  • Mobile Apps: Seit dem 23. Juni 2021 barrierefrei sein.

Warum ist die BITV 2.0 wichtig?

Die Verordnung stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Diensten haben. Sie trägt zur digitalen Inklusion bei und fördert die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Was ist EN 301 549?

Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen (Informations- und Kommunikationstechnologien) definiert. Sie wurde von der Europäischen Normungsorganisation ETSI (European Telecommunications Standards Institute) in Zusammenarbeit mit CEN und CENELEC entwickelt.

Hintergrund und Ziel

EN 301 549 legt technische Spezifikationen für Barrierefreiheit fest, um sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Sie dient als zentrale Norm für die Umsetzung von EU-Richtlinie 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Anwendungsbereiche

Die Norm gilt für verschiedene IKT-Produkte und -Dienste, darunter:

  • Websites und Web-Anwendungen

  • Software, Betriebssysteme und mobile Apps

  • Hardware wie Computer, Smartphones, Geldautomaten, Ticketautomaten

  • Elektronische Dokumente

  • Telekommunikationsdienste und Notrufsysteme

  • Multimedia-Inhalte und audiovisuelle Dienste

Technische Anforderungen

EN 301 549 orientiert sich stark an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), die von der W3C (World Wide Web Consortium) entwickelt wurden. Sie enthält sowohl allgemeine als auch spezifische Anforderungen an:

  • Wahrnehmbarkeit (z. B. Alternativtexte für Bilder)

  • Bedienbarkeit (z. B. Navigation mit der Tastatur)

  • Verständlichkeit (z. B. klare Sprache)

  • Robustheit (z. B. Kompatibilität mit assistiven Technologien)

Verbindlichkeit und gesetzlicher Rahmen

In der EU ist die Norm für öffentliche Stellen verpflichtend, insbesondere durch:

  • EU-Richtlinie 2016/2102 (Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Einrichtungen)

  • European Accessibility Act (EAA) 2019/882, der Barrierefreiheit für viele private Unternehmen ab 2025 fordert.

 

Weitere Infos:

Was versteht man unter BITV 2.0 - EN 301 549 - konform?

Was versteht man unter BFSG-konform?

Abkürzungen:
BITV: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
EU: Europäische Union
WCAG: Web Content Accessibility Guidelines
EN: European Norm
ETSI: European Telecommunications Standards Institute
CEN: Comite Europeen de Normalisation
W3C: World Wide Web Consortium