Unter Datenschutz/ Informationssicherheit versteht man die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten in Softwaresystemen. Persönliche, sensible Daten unterliegen dabei einem besonderen Schutz.1 Der Datenschutz und die damit verbundene Informationssicherheit sind wichtige, teilweise gesetzlich geregelte Aspekte, die beim Einsatz jeder Software Berücksichtigung finden sollten. Besonders bei personenbezogenen Softwareprogrammen, zum Beispiel aus den Bereichen der Personalverwaltung und Lohnabrechnung sowie im medizinisch-ärztlichen Umfeld und in juristischen Einsatzgebieten, ist Sorgfalt für Datenschutzbelange gefragt und sollte funktional von der Software gewährleistet werden. Hinzu kommen Funktionen, die eine optimale, aber auch flexibel anpassbare Informationssicherheit bieten.
”Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.”
Quelle: Wikipedia, Datenschutz und Informationsfreiheit von Wikipedia, aufgerufen am 23.05.2023
Wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden und sonstige staatliche und private Geheimhaltungsträger setzen bestimmte Informationssicherheits-Standards in Zusammenhang mit ihrer eingesetzten Software voraus.
Lassen Sie sich von dem Anbieter alle Optionen und vorhandenen Funktionen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und der softwareseitigen Informationssicherheit erläutern.
Mitarbeiter sollten generell darin geschult werden, wie sie Informationen klassifizieren und schützen können. Dies betrifft nicht nur personenbezogene Daten, sondern generell vertrauliche Informationen. Folgende Liste mit praktischen Hinweisen für Mitarbeiter können Sie auf den SoftGuide Seiten als pdf herunterladen (IT-Sicherheitshinweise für Mitarbeiter - PDF):
1 | vgl. auch Wikipedia: Datensicherheit, aufgerufen am 23.05.2023 vgl. auch Wikipedia: IT-Sicherheitsverfahren, aufgerufen am 23.05.2023 |