Die digitale Personalakte oder auch elektronische Personalakte unterscheidet sich inhaltlich nicht von den traditionellen Personalakten auf Papier. Alle Arten von Unterlagen, die für das Arbeitsverhältnis wichtig sind, werden auch in die digitale Personalakte aufgenommen. Dazu zählen die Bewerbungsunterlagen, die Zeugnisse, der Arbeitsvertrag, Berichte über Arbeitsunfälle, Krankmeldungen, Urlaubsanträge und -bewilligungen, Mitarbeiterfoto etc.. Die Führung einer elektronischen Personalakte unterliegt u.a. dem Bundesdatenschutzgesetz.
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Die digitale Personalakte bietet Vorteile durch die zentrale Datenverwaltung, bei der die berechtigten Mitarbeiter schnell, effizient und ortsungebunden auf die Dokumente in der Personalakte zugreifen können. Dies bedeutet in der Regel einen deutlichen Zeitgewinn bei der Bearbeitung der Personalangelegenheiten und ist gleichzeitig mit einer Einsparung von Lagerkapazitäten und Druck- und Papierkosten verbunden. Außerdem gestattet die elektronische Personalakte eine einheitliche Aktenführung an allen Standorten eines Unternehmens.
Mit der Führung der digitalen Personalakte sind erhöhte Datenschutzanforderungen verbunden. Eine Checkliste bzw. Handlungsempfehlung für die Umsetzung finden Sie beispielsweise bei den Orientierungshilfen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit. Die automatische Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist in der Regel nur mit Einwilligung der betroffenen Person gestattet. Es sollte sichergestellt sein, dass die Mitarbeiterdaten gut verschlüsselt sind und rechts- und revisionssicher gespeichert werden. Des Weiteren ist ein Zugriffs- und Rechtemanagementsystem nötig, welches sicherstellt, dass nur die dafür vorgesehenen Personen jeweils Einsicht in die Dokumente nehmen können. Bei einer Umstellung auf die Führung von elektronischen Personalakten ist zudem der Kostenfaktor für die einmalige Überführung der Papierdokumente in digitale Daten zu berücksichtigen.
1 | Check In ist das Eingeben eines Dokuments mit allen Attributen, Check Out das Löschen aus dem Archiv |
2 | Einhaltung gesetzlicher oder freiwilliger Regeln und Richtlinien |
3 | vgl. auch poststelle@datenschutz.hessen.de, Datenschutz bei Dokumentenmanagementsystemen, Seite 29ff, aufgerufen am 05.09.2017 |