IT-Compliance1 bezeichnet die Einhaltung der gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen in der IT. Vor allem die Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Datenaufbewahrung und der Datenschutz sollten dabei gewährleistet sein. Eine IT von Wirtschaftsunternehmen muss rechtliche Verpflichtungen,2 EU-Richtlinien, internationale Konventionen sowie unternehmensinterne Standards und Handelsbräuche einhalten.3 Die “Software-Compliance” sollte immer im Rahmen der IT-Compliance betrachtet werden. Für diese “Software-Compliance” gelten vor allem folgende Anforderungen :
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Abriss über Standards und Rahmenwerke in der Informationstechnologie herausgegeben.
Daneben gilt es, branchenspezifischen Compliance- Anforderungen an eine IT zu erfüllen, wie etwa diejenigen der Pharmazeutischen Industrie, der Chemischen Industrie, des Gesundheitswesens, der IT- und der Finanzdienstleistungen. So sind für IT- Dienstleister vor allem die GoBS und die Stellungnahme zur Rechnungslegung des IDW zu den Grundsätzenordnungsmäßiger Buchführung bei dem Einsatz von IT-Software (IDW RS FAIT 1) wichtig. Finanzdienstleister müssen etwa hauptsächlich die Einführung von Basel II und die gesetzgeberischen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)5 beachten.
In unseren Rubriken können Sie nach Unternehmen recherchieren, welche Dienstleistungen im Bereich IT-Compliance anbieten. Dort finden Sie auch unterstützende Software für die IT- Compliance.
1 | Compliance kann wörtlich mit Regelverfolgung, Einhaltung, Befolgung oder Erfüllung übersetzt werden. |
2 | deren Nichteinhaltung zu hohen Geldstrafen und Haftungsverpflichtungen führen kann |
3 | vgl. Wikipedia, IT-Compliance, aufgerufen am 28.09.2022 |
4 | vgl. auch Wikipedia, Basel II, aufgerufen am 28.09.2022 |
5 | vgl. auch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Rundschreiben 09/2017 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk, aufgerufen am 28.09.2022 |