Vorab nochmal die Anmerkung, dass man eine Software juristisch nicht kaufen kann. Bei einer Software spricht man auch davon, dass man eine Softwarelizenz erwirbt.1 Es gibt daher grundsätzlich unterschiedliche Lizenzmodelle und Konditionen bei der Kaufabwicklung einer Software.
“Eine Software sei daher auch eine Sache, wenn Sie nicht beim Kunden, sondern beim Anbieter verkörpert vorliegen.”
Vgl. auch: BGH, Urteil vom 15.11.2006 - Az. XII ZR 120/04
Eine andere Frage, welche es bei der Kaufabwicklung zu klären gilt ist die Frage in welcher Form einem die Software überlassen wird. Dies bedeutet ob die Software als Datenträger3 oder die Bereitstellung einer Softwarelösung z.B. über das Internet4 erfolgt.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Zusatzleistung der Softwarequellcodehinterlegung bei einem Treuhänder5 dar.
In mittleren bis größeren Unternehmen kann aus dem Erwerb einer Software und deren spätere Einführung im Betrieb ein eigenständiges Projekt werden. Dabei empfiehlt sich eine ausführliche Projektplanung im Vorfeld der Softwareeinführung. Es ist empfehlenswert einen direkten Ansprechpartner für die Planung, Steuerung der Abläufe und kontrollieren der einzelnen Einführungsphasen zu bestimmen.6
Software im Ausland zu kaufen, oder aus dem Ausland zu bestellen, kann unter Umständen günstiger sein, als der Kauf in Deutschland.
Hier empfiehlt es sich jedoch, vorab einen Überblick über die Gesamtkosten zu verschaffen. Außerhalb der EU kann zusätzlich auch eine Einfuhrumsatzsteuer (Zollgebühr) fällig werden. Auch lange Liefer-, bzw. Versandzeiten sind keine Seltenheit.
Achten Sie auch auf die Vergleichbarkeit der Software. Sind alle Funktionen enthalten, welche Dialog bzw. Dokumentationssprache ist enthalten? Auch empfiehlt es sich, zu klären, welche Supportmöglichkeiten bei auftretenden Fragen oder Problemen zur Verfügung stehen und in welcher Sprache der Support stattfindet.
1 | vgl. auch Abschnitt 2.1 Softwarekosten / Benutzerlizenzen |
2 | Eine Softwarelösung kann in einzelne Teile untergliedert sein. Dabei gibt es meist eine Basisversion, welche sich um weitere Module erweitern lässt. |
3 | z.B. CD-Rom, DVD oder Installationsdatei (.exe) |
4 | vgl. auch Abschnitt 2.5 Software as a Service (SaaS) |
5 | vgl. auch Abschnitt 8.6 Software Escrow |
6 | vgl. auch Abschnitt 8.7 Projektmanagement zur Softwareeinführung |