Protokollierung von Datenbewegungen, Zugriffen und Änderungen
Beim Datenschutz sollte jederzeit nachvollzogen werden können, wer auf welche Daten zugegriffen hat und zu welchem Zeitpunkt. Deswegen ist es wichtig zu bedenken, welche Personen über welche Zugriffsrechte verfügen. Es ist durchaus angebracht, Aktivitäten bzw. Datenzugriffe zu protokollieren.