Inwieweit regionale und nationale Besonderheiten bei der Softwareauswahl berücksichtigt werden müssen, hängt davon ab, wo man die Software einsetzen möchte.
Regionale bzw. nationale Besonderheiten können beispielsweise sein:
Im Extremfall kann man eine Software nur national nutzen. Das würde bedeuten, dass man sie beispielsweise in der Schweiz nicht anwenden kann, falls für diese z.B. ausschließlich Deutsche Gebührenordnungen oder Bewertungsmaßstäbe gelten.
Regionale und nationale Besonderheiten kategorisieren Softwarehersteller als “Softwarelokalisierung “.
Die Hochschule Anhalt (FH) bietet mit “Softwarelokalisierung” einen eigenen Studiengang an und teilt seinen Interessierten scherzhaft mit:
"Wenn der Anwender nicht merkt, dass seine Software aus einem anderen Land stammt – dann steht dahinter vielleicht einer unserer Absolventen."
Quelle: Hochschule Anhalt, Studienangebot Softwarelokalisierung, aufgerufen am 18.07.2017