Im Rahmen der im Leitfaden beschriebenen Softwarekriterien sind die im folgenden untergliederten technischen Anforderungen nur ein kleinerer Teilbereich. Vor allem bei größeren betrieblichen Softwarelösungen spielen technische Systemanforderungen im Vergleich zu anderen Bewertungskriterien eine geringe Rolle, weil Hardware vergleichsweise preiswert ist und in der Regel einfach ausgetauscht oder erweitert werden kann.
Gegenüber anderen Softwarekriterien sind technischen Anforderungen einfach zu identifizieren1 , quantifizierbar und direkt abgleichbar.
Dennoch sind die technischen Systemanforderungen besonders bei kleineren Standardprodukten auch oft ein K.O.-Kriterium. Für kleinere Software, die beispielsweise nur auf MAC-Rechnern läuft, lohnt sich die Anschaffung eines Apple-Computers nicht und es wird auf eine andere Softwarealternative zurückgegriffen.
Im Falle von inkompatiblen Betriebssystemen funktionieren Emulatoren oder Virtualisierungssysteme zwar häufig recht gut, aber es kommt auch vor, dass der Herstellersupport solche konstruierten Umgebungen nicht unterstützt.
Beachten sollte man auch, dass Hardware-Aufrüstungen in Unternehmen neben den reinen Hardwarekosten auch Folgekosten wie z.B. Dokumentationsänderungen, Inkompatibilitäten bereits auf der Hardware laufender Software, evtl. Schulungsaufwand oder Administrationsaufwand nach sich ziehen kann.
Hardwareinkompatibilitäten müssen nicht zwangsläufig bei der Erstinstallation auftreten bzw. erkannt werden. Vielmehr zeigen sie sich oft auch erst später bei fortgeschrittenem Einsatz der Software. Manchmal sind dann auch nur bestimmte Funktionen betroffen, die nicht funktionieren, lange Reaktionszeiten haben oder Systemabstürze nach sich ziehen.
1 | Stehen meist gut lesbar als Mindestvoraussetzungen oder empfohlene Systemvoraussetzungen auf der Verpackung bzw. im Internet |