Erkundigen Sie sich, ob bestimmte Verfahren für den Erwerb der Software notwendig sind und/oder berücksichtigt werden sollten sowie berücksichtigt werden müssen. Dabei kann es sich um rechtliche Verfahren handeln oder um allgemeingültige Hersteller-Verfahren, die beim Einkauf von Softwareprogrammen ihre Anwendung finden. Wichtig sind bestimmte Verfahren auch später, wenn es um Upgrades geht oder beispielsweise den Weiterverkauf bestimmter Softwarelizenzen. 1 Im Softwarevertrieb werden die Lizenzen für Software-Vollversionen traditionell direkt vom Hersteller oder indirekt über einen Partner bzw. Zwischenhändler verkauft. Alle später anfallenden Upgrades werden ebenfalls direkt oder indirekt vertrieben. Vermehrt gehen Softwarehersteller dazu über, die Upgrades im sogenannten Subskriptionsverfahren, also immer jeweils ein Jahr vorab, zu verkaufen. Diese Vorgehensweise reduziert die Vertriebskosten und entbindet den Softwarehersteller von den hohen Haftungsauflagen des Mietvertrages nach deutschem Recht. Die dabei reduzierten Vertriebskosten werden oft an den Kunden in Form von günstigeren Einkaufskonditionen weitergegeben. Subskriptionsverträge haben in fast allen Fällen eine Laufzeit von nur einem Jahr und verlängern sich nicht automatisch. Somit wird gewährleistet, dass nicht indirekt mietrechtliche Bestimmungen in Kraft treten. Jeder Kunde muss Vertragsverlängerungen von sich aus veranlassen. Um dieses zu erleichtern, erinnern die Softwarehersteller ihre Kunden per Post oder E-Mail jährlich an diese Notwendigkeit. Solche und ähnliche Vertriebsmodelle werden gewählt, da aufwendige, meistens sehr umfangreiche Softwarewartungsverträge, als permanent laufende Fixkosten der Unternehmen und zugleich als erhebliche Kostenverursacher, bei Kunden nach und nach unbeliebter werden und immer seltener akzeptiert werden. Subskriptionsverfahren vermieden diesen Zustand. 2 Rechtliche Hinweise und Verfahren für den Kauf von Software können auch auf IT-Produkte und IT-Dienstleistungen spezialisierte Juristen geben. 3 Beachten sollten Softwarekäufer auch die Verfahren, Rechte sowie Pflichten die sich aus einem entsprechenden Kaufvertrag heraus ergeben.4
1 | vgl. auch Anwalt.de Herr Rechtsanwalt Martin Helmut Zumpf: EuGH Urteil zum Weiterverkauf gebrauchter Software, aufgerufen am 15.04.2013 |
2 | vgl. auch Wikipedia: Subskription, aufgerufen am 15.04.2013 |
3 | vgl. auch IT-Recht-Kanzlei: Kauf von Software, aufgerufen am 15.04.2013 |
4 | vgl. auch IT-Recht-Kanzlei: Erschoepfungsgrundsatz beim Kauf von Software, aufgerufen am 15.04.2013 |