Aktenführung ist in einer Vielzahl von Organisationen, Behörden, Unternehmen, aber auch im Gesundheitswesen ein ganz alltäglicher Vorgang. Gemeinsam ist allen Akten, dass es eine Sammlung von Dokumenten ist, die Verwaltungsvorgänge, Geschäftsvorgänge oder bei der Patientenakte Vorgänge zu einer bestimmten Person umfassen. Akten lassen sich nach dem Inhalt wie beispielsweise Geschäftsakten, Kundenakten, Personalakten, Patientenakten, Prozessakten oder auch Sachakten unterscheiden. Eine weitere Aufteilungsmöglichkeit ist die nach der Funktion. So gibt es Haupt- und Nebenakten, Handakten, Parallelakten oder Sonderakten.
Eine elektronische Akte (e-Akte) ist eine Sammlung von relevanten Informationen und Dokumenten (Texte, Notizen, E-Mails etc.) zu einem bestimmten Vorgang. Die digitale Ablage folgt dabei einer festgelegten Struktur (Aktenplan, Musteraktenplan, Gesamtaktenplan, Generalaktenplan usw.).
Beachten Sie bitte auch die aktuelle Marktübersicht der Softwarelösungen und Erklärungen zum Thema elektronische Akte (e-Akte) |
E-Akten sind in der Regel sicherer als Aktenschränke und sparen Platz
Die klassischen Papierakten benötigen viel Stauraum in Form von Regalen oder auch Aktenschränken, die je nach Inhalt der Papierakten unter Umständen einer bestimmten Sicherheitsstufe bzw. Schutzklasse entsprechen müssen. Diese Dokumententresore sollen einen festgelegten Schutz vor Einbruch, Feuer und Löschwasser bieten. Tresore und Aktenschränke benötigen viel Platz in Büros und das Archivieren von Papier benötigt ebenfalls viel Fläche. Die digitale Aktenführung benötigt dazu im Vergleich wesentlich weniger Platz und ist auch leichter als Papierakten zu sichern.
Den Zugang zu Papierarchiven zu regeln und zu überwachen ist wesentlich aufwendiger, als den Zugang zu digitalen Archiven mittels Rollen und Berechtigungen mit Passwörtern sicherzustellen. Digitale Akten geraten in der Regel nicht so schnell in die falschen Hände, wie dies unter Umständen mit Papierakten der Fall ist.
Direkte Kostenersparnis (z.B. weniger Druckkosten, weniger Kopien etc.)
Der Papierverbrauch wird bei einer digitalen Aktenführung deutlich gesenkt. Beispielsweise müssen keine Sitzungsunterlagen, Protokolle oder Ähnliches in vielfacher Ausfertigung angefertigt und versendet werden. Alle Beteiligten haben durch ein umfangreiches Rollen- und Rechtesystem Zugriff auf genau die Daten, die sie einsehen bzw. bearbeiten können sollen.
Schnelles Auffinden bearbeitungsrelevanter Informationen
Die e-Akten sind in der Regel sehr viel einfacher und leichter zu durchsuchen als ein Stapel von Papierakten. Auch Verknüpfungen zwischen Akten sind digital einfacher und schneller abzubilden. Informationen, die für die Bearbeitung eines Vorgangs notwendig sind, sind daher schneller zu finden. Vorgangsbearbeitungen von e-Akten sind zu jeder Zeit und von überall aus möglich.
Automatische Nachweisführung (Revisionssicherheit)
Die Software für die e-Aktenführung stellt in der Regel unter anderem auch die revisionssichere Archivierung, die Einhaltung der Aufbewahrungs- und Löschfristen sicher. Die Software für e-Akten bietet in der Regel ein umfassendes Lifecycle Management, mit dem sich Automatisierungen einrichten lassen. Auf diese Weise können Stichtage und Fristen eingehalten werden.
Kontinuierlicher und standortübergreifender Zugriff auf alle Akten
Ein wichtiger Vorteil der elektronischen Akten ist, dass sie zum einen den kontinuierlichen Zugriff bieten und zum anderen, dass dieser Zugriff von überall aus stattfinden kann. Die Software ist in der Regel auch so ausgestattet, dass der Zugriff mit beliebigen Endgeräten erfolgen kann. Insbesondere in Zeiten von Homeoffice und Remote Work ist ein orts- und zeitunabhängiger Zugriff auf Dokumente wichtig, da ansonsten die Arbeit nicht so erfolgen kann wie vorgesehen.
Komfortabler, digitaler Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Beteiligten
Digitale Akten lassen sich leichter und einfacher und auch wesentlich schneller austauschen als Papierakten. Digitale Akten können über die Software automatisch zur Bearbeitung oder Freigabe weitergeleitet werden. Sie können problemlos von den jeweils Berechtigten aufgerufen werden und beispielsweise ergänzt, verändert und freigegeben werden. Aber auch die informelle Zusammenarbeit wird durch die e-Akte durch die gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten gestärkt. Langwieriges Abstimmen per E-Mail beispielsweise ist nicht notwendig, da an einem Dokument gemeinsam gearbeitet werden kann.Verbesserte Transparenz
Gerade in Verwaltungsangelegenheiten bietet der Einsatz der e-Akte eine verbesserte Transparenz. Alle Beteiligten können über die e-Aktenführung unkompliziert einen einheitlichen Wissensstand zu einem Vorgang erreichen. Es ist schnell ersichtlich, welche Dokumente zu einem Vorgang vorliegen und welche gegebenenfalls fehlen bzw. noch eingereicht werden müssen. Eine nachvollziehbare Aktenführung, bei der sich alle Dokumente in einer e-Akte befinden, verbessert die Transparenz beispielsweise einer behördlichen Entscheidung zu einem Vorgang.
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RESISCAN - BSI TR 03138 Ersetzendes Scannen
Öffentliche Verwaltungen und die Justizbehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Prozesse zu digitalisieren. Die e-Akte ist bei Bundesbehörden bereits seit 2020 verpflichtend und ist für die Justiz ab dem 1.1.2026 gesetzlich verpflichtend vorgesehen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt mit der „Technischen Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen“ (TR RESISCAN) einen verbindlichen Rahmen für das sogenannte ersetzende Scannen zur Verfügung. Die Richtlinie besteht aus einem Hauptdokument, das alle notwendigen Maßnahmen beschreibt und der zugehörigen normativen Prüfspezifikation (Anlage P). Die Prüfspezifikationen können nicht nur zur Zertifizierung, sondern auch zur einfachen Überprüfung des eigenen Scanprozesses genutzt werden.
TR-ESOR - BSI TR-03125 Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente
Das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt mit der Technischen Richtlinie TR 03125 einen Leitfaden zur Verfügung, der sich mit der Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente beschäftigt. Digital signierte Dokumente müssen sicher bis zum Ende der gesetzlich vorgegebenen Frist aufbewahrt werden. Die Richtlinie richtet sich insbesondere an Behörden. Sie hat aber auch empfehlenden Charakter für privatwirtschaftliche Organisationen, denn hier kommen ebenfalls ersetzend gescannte Dokumente, Belege oder elektronische Rechnungen zum Einsatz. Im Gesundheitswesen, in der Pharmabranche und beispielsweise im Bereich von digital erstellten technischen Unterlagen nimmt der Bedarf an rechtswirksamer Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente stetig zu.
Weitere Tipps und Frage-Anregungen für die Beurteilung von e-Akten Software: