Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, dürfen den Gewinn nach den Regeln der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Form zur Gewinnermittlung im Rahmen der einfachen Finanzbuchhaltung für Kleingewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, nicht buchführende Land- und Forstwirte. Hierbei werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt. Zu den Betriebseinnahmen gehören regelmäßig auch die Abschreibungen.
Die Softwarelösungen in dieser Rubrik beinhalten Einnahme-Überschussrechnungen für einzelne Monate und kumulieren das ganze Jahr, listen aber auch Offene Posten auf, bieten u.a. Rechnungsausgangsbücher, Buchungsjournal und Schnittstellen für den Export der Daten zu Steuerberatern. Bei der EÜR gibt es eine Wahlmöglichkeit ein Kassenbuch zu führen oder ohne Kassenbuch zu arbeiten.
Zeit- und Kostenersparnis sind nur zwei der Vorteile bei der Nutzung einer EÜR Software. Lernen Sie diese und weitere Vorteile kennen!
Dr. Ute Burghardi